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Pfändung und Privatinsolvenz: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Das Thema Pfändung und Privatinsolvenz ist für viele ein sensibles Thema, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Es geht um finanzielle Schwierigkeiten, die oft weitreichende Auswirkungen haben können. In diesem Blogpost erklären wir, was Pfändung und Privatinsolvenz genau bedeuten, welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben und wie damit am besten umgegangen wird.

Was ist eine Pfändung?

Eine Pfändung tritt in Kraft, wenn ein Gläubiger einen gerichtlichen Beschluss erwirkt, um ausstehende Forderungen direkt vom Einkommen des Schuldners einzuziehen. Dies kann das Gehalt eines Arbeitnehmers betreffen, das dann teilweise an den Gläubiger abgeführt wird, bevor es an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern:

  1. Pfändungsfreibetrag: Nicht das gesamte Einkommen kann gepfändet werden. Es gibt gesetzliche Pfändungsfreibeträge, die sicherstellen, dass dem Arbeitnehmer ein Existenzminimum bleibt. Der Freibetrag richtet sich nach der aktuellen Pfändungstabelle und berücksichtigt die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen des Schuldners. Nur der dem Pfändungsfreibetrag übersteigende Teil des Nettoeinkommens kann gepfändet werden. Zudem gibt es unpfändbare und teilpfändbare Bezüge, wie z.B. steuer- und sozialversicherungsfreie Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge.
  2. Schutz vor Kündigung: Arbeitnehmer dürfen aufgrund einer Pfändung nicht gekündigt werden. Eine Kündigung aus diesem Grund wäre unrechtmäßig.
  3. Informationspflicht: Betroffene Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber über die Pfändung zu informieren, sobald dieser eine Lohnpfändung vom Gericht erhält.

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern:

  1. Umsetzung der Pfändung: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Pfändung korrekt umzusetzen und den gepfändeten Betrag an den Gläubiger zu überweisen. Dies erfordert eine sorgfältige Berechnung der pfändbaren Beträge.
  2. Vertraulichkeit: Arbeitgeber müssen die Pfändung vertraulich behandeln. Informationen darüber dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  3. Verantwortung für Fehler: Wenn der Arbeitgeber Fehler bei der Berechnung oder Überweisung des gepfändeten Betrags macht, kann er dafür haftbar gemacht werden.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Personen die Möglichkeit bietet, sich innerhalb von drei Jahren (bzw. sechs Jahren für Anträge bis zum 30.09.2020) von ihren Schulden zu befreien. Während dieser Zeit wird das Einkommen des Schuldners, wenn es den Pfändungsfreibetrag übersteigt, gepfändet, um die Gläubiger zu bedienen. Am Ende des Verfahrens erfolgt die Restschuldbefreiung, und der Schuldner ist schuldenfrei.

Auswirkungen auf Arbeitnehmer:

  1. Insolvenzverfahren und Lohnpfändung: Wie bei einer normalen Pfändung wird auch während der Privatinsolvenz der pfändbare Teil des Einkommens gepfändet. Der Pfändungsfreibetrag bleibt bestehen, sodass das Existenzminimum gesichert ist.
  2. Verpflichtungen gegenüber dem Insolvenzverwalter: Arbeitnehmer müssen ihr Einkommen und eventuelle Vermögenswerte vollständig offenlegen. Änderungen im Einkommen, wie Gehaltserhöhungen oder Boni, müssen dem Insolvenzverwalter gemeldet werden.
  3. Dauer und Restschuldbefreiung: Das Insolvenzverfahren dauert in der Regel drei (bzw. sechs) Jahre. Am Ende steht die Restschuldbefreiung, die den Arbeitnehmer von den verbleibenden Schulden befreit.

Auswirkungen auf Arbeitgeber:

  1. Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter: Der Arbeitgeber muss mit dem Insolvenzverwalter zusammenarbeiten und ihm alle relevanten Informationen über das Einkommen des Arbeitnehmers zur Verfügung stellen.
  2. Pfändungsfreibetrag beachten: Auch während der Privatinsolvenz gilt es, den Pfändungsfreibetrag einzuhalten und die richtigen Beträge abzuführen.
  3. Keine Kündigung wegen Insolvenz: Ebenso wie bei einer Pfändung darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht aufgrund der Privatinsolvenz kündigen.

Tipps für den Umgang mit Pfändung und Privatinsolvenz

Für Arbeitnehmer:

  1. Frühzeitig handeln: Sobald finanzielle Probleme erkennbar sind, ist es ratsam, sich frühzeitig um Hilfe zu bemühen, zum Beispiel bei Schuldnerberatungsstellen.
  2. Offenheit gegenüber dem Arbeitgeber: Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann Missverständnisse vermeiden und zeigt, dass man die Situation ernst nimmt.
  3. Rechte kennen: Informieren Sie sich über Ihre Rechte, insbesondere über den Pfändungsfreibetrag und den Schutz vor Kündigung.

Für Arbeitgeber:

  1. Schulungen für die Personalabteilung: Es ist wichtig, dass die Personalabteilung genau weiß, wie sie mit Pfändungen und Privatinsolvenzen umgeht. Fehler können teuer werden.
  2. Vertraulichkeit wahren: Die Situation eines Mitarbeiters darf nicht zum Gesprächsthema im Unternehmen werden. Diskretion ist hier das A und O.
  3. Unterstützung anbieten: Arbeitgeber können betroffenen Mitarbeitern durch Beratungsangebote oder beispielsweise ein Arbeitgeberdarlehen unterstützen.

Fazit

Pfändung und Privatinsolvenz sind schwierige, aber lösbare Herausforderungen. Beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – müssen ihre Rechte und Pflichten kennen, um die Situation professionell und fair zu meistern. Mit dem richtigen Wissen und einer klaren Kommunikation kann auch diese Hürde erfolgreich bewältigt werden.

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Quellen: Bundesministerium der Justiz

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