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Befreiung der Rentenversicherung im gewerblichen Minijob: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist ein zentrales Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen von Minijobs. Diese Regelung bietet sowohl Vor- als auch Nachteile und wirft oft Fragen auf. In diesem Blogpost möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte geben und Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Was bedeutet die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im gewerblichen Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen seit 2024 538 Euro (ab 2025 556 Euro) nicht übersteigt. Eine besondere Regelung betrifft die Rentenversicherung: Arbeitnehmer in Minijobs können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das bedeutet, dass sie keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen, um Rentenansprüche zu erwerben.

Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung bei einem Minijob beträgt 18,6 % des Bruttolohns. Der Beitrag wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen, wobei im gewerblichen Minijob 3,6 % vom Arbeitnehmer und 15 % vom Arbeitgeber gezahlt werden. Lässt sich der Arbeitnehmer von den 3,6 % befreien, zahlt der Arbeitgeber weiterhin 15 % des Bruttolohns an die Minijob-Zentrale, die diese Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung weiterleitet. Der Arbeitgeberbeitrag wird bei einer Befreiung des Arbeitnehmers jedoch nicht auf dessen Rentenkonto gutgeschrieben. Die gezahlten 15 % fließen somit in das allgemeine Rentenversicherungssystem und unterstützen die Finanzierung der Renten für alle Versicherten (Stand Juli 2024).

Für Arbeitnehmer: Vor- und Nachteile der Befreiung

Vorteile der Befreiung:

  1. Geringere Abgabenlast: Durch den Wegfall der eigenen Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 3,6 % erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen für Arbeitnehmer geringfügig.
  2. Entscheidungsfreiheit: Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie Rentenbeiträge zahlen möchten oder nicht.

Nachteile der Befreiung:

  1. Verlust von Rentenansprüchen: Durch die Nichtzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen erwerben Arbeitnehmer keine Rentenansprüche aus dem Minijob.
  2. Keine Förderung der Altersvorsorge: Rentenbeiträge sind auch eine Form der Altersvorsorge, die bei Befreiung entfällt.

Für Arbeitgeber: Pflichten und Handlungsoptionen

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob anzubieten und entsprechend zu handeln.

Pflichten des Arbeitgebers:

  1. Information und Antragstellung: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer über die Möglichkeit der Befreiung informieren, ihn bei Bedarf beim Antragsverfahren unterstützen, den Antrag auf Befreiung zu den Entgeltunterlagen nehmen und die Befreiung innerhalb einer Frist von sechs Wochen an die Minijob-Zentrale melden.
  2. Verwaltung der Beiträge: Falls der Arbeitnehmer sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beiträge des Arbeitnehmers zur Rentenversicherung abzuführen.

Handlungsoptionen für den Arbeitgeber:

  • Beratung: Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter über die Vor- und Nachteile der Befreiung informieren und ihnen bei der Entscheidung helfen.
  • Dokumentation: Die Entscheidung des Arbeitnehmers bezüglich der Rentenversicherungspflicht muss vom Arbeitgeber dokumentiert werden.

Fazit

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob ist eine Option, die besonders Arbeitnehmern eine Entscheidungsfreiheit bietet. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung der individuellen Umstände und kann langfristige Auswirkungen auf die Altersvorsorge haben. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten informieren und gegebenenfalls fachlichen Rat, beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung oder Experten, einholen, um die beste Entscheidung zu treffen.

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Quelle: Minijob Zentrale

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